Weiterbildung

Weiterbildung für LKW-Fahrer: Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:

  • Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften
  • Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt. Bei Abschluss der Module erhält der Lkw-Fahrer einen Eintrag der Kennziffer 95 in den Kartenführerschein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen.

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.

Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden.

Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!

Ergebnisse 1 – 12 von 38 werden angezeigt